Einzelpsychotherapie

Vorgehensweise bei Einzelpsychotherapie

Sie können zunächst max. drei verschiedene Therapeuten/-innen anfragen und persönliche Sprechstunden-Termine (i.d.R. 50 Min.) vereinbaren.

 

Zur Vorabklärung rufen Sie bitte zu den auf der Internetseite angegebenen Sprechzeiten an. Sowohl Sie als auch ich als Therapeutin haben in max. 3 Sitzungen à 50 Min. in der persönlichen Sprechstunde und in 4 Sitzungen á 50 Min. (sog. Probatoriksitzungen) Zeit festzustellen, ob mein psychotherapeutisches Angebot für Sie notwendig und sinnvoll ist und wir gut harmonieren, d.h. ein gutes Therapeutin-Klient(in)-Team bilden können.

 

Wenn ja, wird ein Antrag bei Ihrer Krankenkasse gestellt. Hierfür benötigen Sie noch einen Konsiliarbericht eines Arztes, der Ihnen bescheinigen muss, dass keine körperlichen Gründe gegen eine Psychotherapie sprechen. Für die Erstgespräche (Sprechstunden-Termine) brauchen Sie nur Ihre Krankenkassenversicherungskarte mitzubringen, eine Überweisung ist nicht notwendig.

 

Dauer einer Einzelpsychotherapie

Die Kognitive-Verhaltenspsychotherapie dauert als Kurzzeittherapie 12 bzw. 24 Sitzungen, als Langzeittherapie plus 36 Sitzungen mit Verlängerung insgesamt 80 Sitzungen maximal. So dass Sie mit einer Therapiedauer von 1-2 Jahren bei einer Sitzung pro Woche (50 Minuten) rechnen können. Die Langzeit-Therapie muss von einem Gutachter aufgrund eines anonymisierten Berichtes des Therapeuten befürwortet werden. Da alle psychotherapeutischen Vorerfahrungen in diesem Bericht genannt werden müssen und eine Genehmigung bei misslungenen oder abgebrochenen Therapien immer schwieriger wird, sollten Sie sich Ihren Psychotherapeuten sehr sorgfältig aussuchen (siehe Vorgehensweise).

 

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die vollständigen Kosten (ca. 100,- Euro pro Stunde für max. 60 Stunden - in besonderen Fällen für 80 Stunden), wenn eine krankheitswertige und behandlungsbedürftige Beeinträchtigung vorliegt (z.B. Depressionen, Angststörungen). Bei den Privatkassen ist es abhängig vom jeweiligen Vertrag.

 

Therapieplätze in Ihrer Nähe

Freie Therapieplätze können Sie bei der Koordinationsstelle der Kassenärztlichen Vereinigung (KVB) erfragen: Tel. 0921 88099-40410.

 

Alle kassenzugelassenen Psychotherapeuten finden Sie im Internet unter www.kvb.de (Arzt- u. Therapeutensuche).

Ein weiteres Therapeutenverzeichnis stellt die Psychotherapeutenkammer zur Verfügung, Tel. 089 / 515555-0.

 

Wichtig zu beachten

Eine Psychotherapie, welche bei der Krankenkasse beantragt wurde, muss später bei Gesundheitsfragen (Waren Sie schon einmal psychisch krank oder in psychotherapeutischer Behandlung?) wahrheitsgemäß mit "ja" beantwortet werden. Dies ist z. B. relevant, wenn sie verbeamtet werden wollen, in eine private Krankenversicherung wechseln wollen oder irgendeine Versicherung z.B. zur Berufsunfähigkeit abschließen wollen, für die Ihr Gesundheitszustand von Bedeutung ist.